AGB
Für Lieferungen und Leistungen der xDevelop GmbH gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen des Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs (FEEI). Für Software gelten vorrangig die Softwarebedingungen desselben Fachverbands.
Geschäftskunden
Die FEEI-Bedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen. Sie regeln unter anderem Angebot und Vertragsabschluss, Preise, Lieferung und Gefahrenübergang, Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und Haftung.
- Allgemeine Lieferbedingungen (PDF, Deutsch)
- General Terms of Delivery (PDF, Englisch)
- Softwarebedingungen (PDF, Deutsch)
- Software Terms (PDF, Englisch)
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen. Maßgeblich sind stets die Preise und Termine unserer schriftlichen Auftragsbestätigung; die im Business-Formular angezeigte Summe ist eine unverbindliche Berechnung und stellt kein Angebot dar.
Die Mindestbestellmenge für Geschäftskunden beträgt 25 Stück insgesamt. Preise für Geschäftskunden verstehen sich netto, zuzüglich Umsatzsteuer und Versandkosten.
Privatkunden
Die FEEI-Bedingungen gelten ausdrücklich nur zwischen Unternehmen und finden auf Verbraucher keine Anwendung. Für Privatkunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Konsumentenschutzgesetz und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz.
Bestellungen von Einzelstücken laufen über Amazon. Dabei kommt der Kaufvertrag nach den dort geltenden Bedingungen zustande; Versand, Zahlung, Rücksendung und die Abwicklung von Gewährleistungsfällen richten sich nach dem Amazon-Bestellvorgang.
Bei Bestellungen direkt bei uns haben Verbraucher ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Es besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind – dazu zählen kundenspezifisch angepasste Geräte und Geräte, die mit Kundenfirmware ausgeliefert werden.
Verfügbarkeit von Zählerdaten
Welche Messwerte der Adapter liefern kann, bestimmen der Smart Meter und der Netzbetreiber. Das liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. Der zur Entschlüsselung erforderliche Zählerschlüssel wird ausschließlich vom Netzbetreiber ausgegeben. Angaben zur Kompatibilität beruhen auf dem uns bekannten Stand und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
Open-CPU-Geräte
Geräte in der Open-CPU-Ausführung werden ohne Geheimhaltungs- oder Lizenzvereinbarung geliefert. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Hardware, nicht auf die Funktion einer vom Kunden selbst aufgespielten Firmware.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Salzburg. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
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